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Übersicht unserer Dienstleistungen

Unsere Notfallmanagement Dienstleistungen und Beratungskonzepte sind nicht am Reißbrett entwickelt. Sie entstammen aus dem Erfahrungsschatz von mehr als 10.000 Kundengesprächen, den Jürgen Weber in 35 Berufsjahren aufgebaut hat.

Wissen Sie, wie es ist, wenn ein Notfall unvorbereitet über Sie hereinbricht und ihren geregelten Tagesablauf komplett auf den Kopf stellt?

Möglicherweise handelt es sich nur um den Komplettabsturz ihrer Festplatte in Ihrem Rechner. Verbunden mit der bitteren Erkenntnis, dass damit sämtliche Passwörter unwiderruflich verloren sind.

Hoffentlich betrifft der Notfall nicht Ihre eigene Gesundheit.

Im schlimmsten Fall macht er aber auch nicht vor dem Leben Ihrer Liebsten halt.

Und dann? Ist alles geregelt? Ist Ihre Familie, bzw. Ihr Betrieb in der Lage, Ihre Wünsche und Anweisungen zu erkennen und umzusetzen?

Wer hilft und wer unterstützt?

Alle wichtigen Daten, die Hinterbliebene in einem Notfall SCHNELL benötigen existieren bereits. In diversen Ordnern bei Ihnen zu Hause und im Büro. In verschiedenen Schubladen und auf zig Post-it Zetteln verteilt. Im Mobiltelefon, im Tablett, im PC auf verschiedenen Passwortlisten. In Excel-Tabellen notiert. Und in Ihrem Kopf. Aber sie existieren nicht an einem zentralen Ort gebündelt. Übersichtlich aufbereitet. Mit SOFORTIGEM Zugriff im Notfall.

Lassen Sie uns den SOS-Ordner gemeinsam einrichten. Ihre Angehörigen und/oder Mitarbeiter werden es Ihnen danken.

Hier können Sie sich den Flyer zum Thema herunterladen.

Die einzige Lösung, Ihre Selbstbestimmung jederzeit zu erhalten. Für die Familie. Für Ihr Unternehmen.

Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten. Damit sind sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können nicht einfach vom Partner vertreten werden.

Wir machen es Ihnen leicht.

Sie bekommen Hilfe bei diesem wichtigen Thema. Wir begleiten Sie bei der selbstständigen Erfassung der Analyse zu Ihren Vollmachten mit Hilfe einer Spezialsoftware. Persönlich, oder online. Wir informieren Sie darüber, welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Ihre Vollmachten einfließen lassen können.

Rechtskonforme, anwaltliche Vollmachten

Die Erstellung der Vollmachten, die inhaltliche Überprüfung sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Angaben übernehmen kooperierende Rechtsanwaltskanzleien nach den von Ihnen in der Analyse festgelegten Inhalten. Der fertigende Anwalt bestätigt Ihnen das persönliche Mandatsverhältnis schriftlich und haftet für den Inhalt Ihrer Dokumente.

Das Ergebnis

Von Rechtsanwälten erstellte und geprüfte, rechtlich verbindliche Vollmachten nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

Lebendige Dokumente

Nach der Erstellung sorgen wir für sichere Hinterlegung, schnelle Verfügbarkeit, Archivierung in Ihrem digitalen Kundenordner und stets aktuelle, sich ändernden Lebensumständen angepasste Dokumente. Ihre Vollmachten sollen auch in späteren Jahren im Fall der Fälle rechtskonform wirksam sein. So soll die Patientenverfügung laut Bundesjustizministerium alle 12 Monate überprüft werden, um die reibungslose Anerkennung sicher zu stellen. Sie können dazu den von uns angebotenen Service nutzen. Dann ist alles automatisch erledigt.

Informationen zu den gesetzlich geregelten Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträgen.

Informationen zu gegen- und wechselseitigen Verpflichtungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit, Geschäftsunfähigkeit, oder im Todesfall. Wer muss welche Verpflichtungen übernehmen? Wer haftet für was? Welche Kosten entstehen und wer muss für sie aufkommen?

Wir informieren Sie über die Höhe anfallender Pflegekosten. Ambulant oder stationär. Unfall- oder krankheitsbedingt.

Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der anfallenden Kosten für die direkt betroffenen Pflegefälle, aber auch für deren Angehörigen, führen wir Ihnen vor Augen.

Sie erfahren aber auch, welche Re-Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben, um die Kosten bezahlt zu wissen. Und welchen Betrag Sie, oder Ihre Angehörigen zurückerhalten, falls sie hoffentlich kein Pflegefall werden.

Bedenken Sie: In Deutschland gibt es ca. 3.400.000 Pflegefälle, von denen ca. 490.000 jünger als 65 Jahre alt sind. Und mehr als 300.000 Fälle sind sogar erst zwischen 15 und 60 Jahre alt. (Quellen: aware/Malteser & Statistisches Bundesamt).

Die Testamentsvollstreckung ist die professionelle Nachlassabwicklung der vom Erblasser formulierten Wünsche in einem Testament.

Sie sollte durch eine Person ausgeführt werden, die keine eigenen persönlichen und/oder finanziellen Interessen an der Umsetzung besitzt. Diese Person sollte die Interessen des Verstorbenen unabhängig, neutral und sach- und fachkundig wahren.

Der Testamentsvollstrecker ist immer der Treuhänder des Erblassers und nicht der Erben. Er garantiert, dass der Wille des Verstorbenen, wie im Testament formuliert, 1 zu 1 realisiert wird. Er wahrt jederzeit den Willen des Erblassers, beachtet und berücksichtigt aber auch die persönlichen Befindlichkeiten und die Ansprüche der betroffenen Personenkreise.

Der Testamentsvollstrecker sollte nicht selbst als Erbe im Testament aufgeführt sein, was nicht verboten ist, aber zu Interessenskonflikten führen kann.

Ein Testament hat oft direkten Bezug auf eine große Anzahl an Menschen, innerhalb und außerhalb der Familie.

  • Familienangehörige
  • Geschäftspartner
  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • Mieter von im Nachlass befindlichen Immobilien
  • Vermieter der Mietwohnung des Erblassers
  • Erben und Enterbte
  • Pflichtteilsberechtigte
  • Vermächtnisnehmer

Warum überhaupt ein Testament machen?

Weil für viele Menschen, die den Tod vor Augen haben, der Familienfrieden an erster Stelle steht. Und dieser Frieden kann oft nur mit einem Testament gewahrt, bzw. herbeigeführt werden. Streit unter den Erben (und vor allem den Anverheirateten) kann vermieden werden, wenn die Aufteilung des Vermögens in einem Testament genau festgelegt ist.

Richter und Rechtsanwälte raten den „Letzten Willen“ in Form eines Testaments zu hinterlassen. Ist dies nicht der Fall, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die aber nicht immer den Vorstellungen des Verstorbenen entsprechen muss.

Wie hoch sind die Kosten für einen Testamentsvollstrecker?

Die Honorarsätze liegen zwischen zwei bis fünf Prozent vom vorhandenen Nachlasswert, je nach Umfang der anfallenden Arbeiten. Verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass über mehrere Jahre, sollte der Erblasser mit dem Testamentsvollstrecker schriftlich einen Vergütungsvertrag abgeschlossen haben. In jedem Fall sollte die Vergütung schriftlich mit dem Erblasser fixiert werden, um evtl. Diskussionen mit den Erben zu vermeiden.

Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. (Quelle: Wikipedia).

Sprecht ihr noch miteinander, oder habt ihr schon geerbt? Diese flapsige Frage hat einen leider sehr realen Hintergrund. Denn oftmals brechen im Erbfall und/oder bei einer Firmenübergabe jahrelange Gräben und tiefe Risse zwischen den Familienmitgliedern auf. Sie waren immer vorhanden, wurden im Alltag aber – so gut es ging – todgeschwiegen. Aber sobald der Zeitpunkt des Erbes/der Firmenübergabe konkret ansteht, brechen sie auf. Mit geballter Kraft.

In unserer Arbeit mit den betroffenen Personengruppen (Familienverbünde und Unternehmen) bedarf es der Fähigkeit, Themen zu Ende zu denken. In allen Facetten. Ob mit positivem Ausgang für die Beteiligten, oder auch, in dem der schlimmste Fall, der eintreten kann, aufgezeigt wird.

Das können wir aber nur dann bieten, wenn wir alle notwendigen Informationen von den beteiligten Personen (meist innerhalb einer Familie) erhalten. Vorbehaltlos jedes Familientwistes, der evtl. vorliegt und nie besprochen und gelöst wurde.

Die Menschen zusammenbringen und an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten nennt man Mediation.

Wir nennen das GMV. Nämlich mit dem Gesunden Menschen Verstand arbeiten. Als neutrale Institution, die wir an den Themen keine eigenen Interessen haben, sind wir der optimale Vermittler zwischen den Parteien.

„Und am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.“ Dieses Zitat von Oscar Wilde beschreibt die Arbeit sehr gut. Sie ist aufwendig, zeitintensiv und verlangt von allen Beteiligten den unbedingten Willen auf eine Lösung.

Was passiert, wenn der/die Firmeninhaber*in abgeben mag/muss. Wenn er/sie nicht mehr kann? Evtl. wegen eines Unfalls/einer Krankheit von heute auf morgen? Evtl. aber auch von langer Hand geplant. Wer ist in der Lage, das Unternehmen nahtlos fortzuführen?

Unternehmer*innen, die eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sicherstellen wollen, sollten rechtzeitig (im Idealfall ca. fünf Jahre vor der Übergabe) eine Strategie entwickeln und die verschiedenen Optionen planen.

Die Form der Unternehmensnachfolge hängt von vielen, verschiedenen Faktoren ab. Die Branche und Zukunftsperspektive des Unternehmens spielen eine ebenso große eine Rolle, wie die familiäre Inhabersituation.

Familieninterne Übergabe, betriebsinterne Übergabe, oder Verkauf des Unternehmens. Informieren sie sich rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie haben. Erarbeiten Sie rechtzeitig ihre Strategie zum geregelten Übergang. Auch für den Fall, dass Sie wegen eines sofortigen, ungeplanten Ereignisses, wie z.B. Herzinfarkt, Hirnschlag, ausfallen. Ohne Vorwarnung. Ohne Zeit, handeln zu können. Evtl. fallen Sie nur für ein paar Monate aus. Evtl. für immer. Und dann? Ist vorab alles geregelt? Ist Ihr Unternehmen auf so eine Situation vorbereitet und kann es diese bewältigen?