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Tatsächlich?

Ein mir fremder Berufsbetreuer bekommt Zugriff auf mein Vermögen, falls ich Geschäftsunfähig werde und das nicht geregelt habe?
Wollen Sie das wirklich?

Ich schütze Ihr Vermögen, falls Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.

Mit einer anwaltlichen Vorsorgevollmacht sichern Sie Ihre Vermögenswerte, sollten
Sie durch Unfall, oder Krankheit, geschäftsunfähig werden.
Sorgen Sie dafür, dass ihr Vermögen immer in Ihrem sinne verwaltet wird. Zu Lebzeiten, aber auch danach.

Sie möchten Ihr aufgebautes und erspartes Vermögen bewahren?

Auch dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind sich darum zu kümmern?

Weil sie, z.B. durch einen Schlaganfall, oder einen Herzinfarkt geschäftsunfähig wurden?

Sie möchten verhindern, dass ein fremder, vom Gericht bestellter Berufsbetreuer Ihr Vermögen verwaltet?

Sogar Ihr ganzes Leben?

Er soll keinen Zugriff auf alle Ihre Konten erhalten? Keinen Einblick in Ihre Verträge und Immobilien erhalten? Er soll für die behandelnden Ärzte nicht der Ansprechpartner sein, mit dem über Ihr Leben und Ihren Tod entschieden wird?

Kein Fremder soll Zugang zu Ihrem SOS-Ordner erhalten?

Sie wissen nicht, wie Sie das alles verhindern und regeln können?

Hier erfahren Sie, was Sie unternehmen können, um das alles in Ihrem Sinn zu regeln. 17 Minuten Zeit, die Ihre jederzeitige Selbstbestimmtheit bewahrt.

Hier geht es zum kostenfreien Erklärvideo

Ein Beispiel, aus dem Leben gegriffen

Frau Schwender ist seit einigen Jahren verwitwet. Ihr Mann hat ihr vor ein paar Jahren einiges an Vermögenswerten hinterlassen. Das Ehepaar blieb kinderlos.

Ein schwerer Schlaganfall führt zu einer (vorübergehenden?) Geschäftsunfähigkeit von Frau Schwender.

Wenn jetzt keine rechtsanwaltlich formulierten und rechtssicheren Verfügungen & Vollmachten vorliegen und kein rechtssicheres Testament, übergibt Frau Schwender Ihr Leben und Ihr Vermögen in die Hände eines vom Familiengericht bestellten Betreuers. Eventuell eine ihr völlig fremde Person.

Diese bespricht sich dann mit den behandelnden Ärzten genauso über die medizinischen Maßnahmen, wie mit dem Banker über das vorhandene Vermögen.

Wollen Sie wirklich, dass im Zweifel Fremde Ihre Leben und Ihre Finanzen mitentscheiden? Ohne, dass vertraute Personen von Ihnen einbezogen werden?

Mit einer rechtssicheren Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und einem SOS-Ordner bewahren Sie Ihre jederzeitige Selbstbestimmtheit. Mit diesen Verfügungen & Vollmachten schützen Sie Ihren gesundheitlichen Willen und Ihr Vermögen.

Vertrauen Sie meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Notfallmanager meiner Kunden.

Was Sie davon haben? Fundierte und lebensnahe Ratschläge.

Ich nehme Sie bei der Hand und wir gehen gemeinsam durch den Dschungel an Möglichkeiten. Ich kenne die verschiedenen Wege. Sie nicht.

Setzen auch Sie auf diese Erfahrungen. Wie so viele, begeisterte Bestandskunden .

Meine Mission: Ich möchte, dass Sie unter allen Umständen Ihre Selbstbestimmtheit und Ihr Vermögen bewahren.

Und wie das geht, weiß ich aus Erfahrung.

Sollte. Hätte. Könnte. Würde. Machen!

Jürgen Weber

Generationenberater (IHK) | Testamentsvollstrecker (AGT)

Was unsere Kunden sagen

„Präzise und Leidenschaftliche Beratung in meiner Unternehmervollmacht.“-
„Gottfroh, dass ich Jürgen Weber kennengelernt und die Verfügungen & Vollmachten endlich umgesetzt habe.“-
„Freundliche, Kompetente und warmherzige Beratung im gesamten Prozess der Unternehmensnachfolge.“-
„Mein Bedarf als Kunden stand bei dem SOS Notfallplan immer im Mittelpunkt.“-
„Das Team der weber generationen verfolgt kein Ex- und Hopp Geschäft.“-
„Die Treffen, auch wenn es um schwierige und manchmal extrem emotionale Themen ging, waren immer ein inneres Blumenpflücken.“-
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Warten Sie nicht, bis ein Notfall (z.B. Schlaganfall) ein rechtzeitiges Handeln unmöglich macht.

Handeln Sie JETZT. Für Sie. Für Ihr Vermögen.